Förderverein der Gutenbergschule Realschule Eltville e.V.
Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
wir begrüßen Sie recht herzlich auf der Homepage des Fördervereins der Gutenbergschule Realschule Eltville e.V.
Hier können Sie sich über den Förderverein informieren, Mitglied werden oder die Satzung einlesen.
Aber wir möchten Sie auch über unsere Sponsoren informieren, die es uns ermöglicht haben, diese Homepage zu gestalten, da wir es uns zur obersten Aufgabe gemacht haben, den Beitragstopf der Mitglieder nicht anzuzapfen. Dies ist uns mit der Hilfe der genannten Sponsoren auch gelungen. Herzlichen Dank an alle Sponsoren vom Förderverein der Gutenbergschule Realschule Eltville e.V.
Natürlich möchten wir uns an dieser Stelle auch herzlich bei unseren Mitgliedern und jährlichen Sponsoren bedanken, die es uns ermöglichen, immer größer werdende Projekte für die Gutenbergschule Realschule Eltville umzusetzen.
Ein ganz besonderer Dank geht allerdings an unsere aktiven Mitglieder und Helfer, die uns bei den Veranstaltungen tatkräftig unterstützen, auch Ihnen und Euch danken wir sehr, denn ohne Sie/Euch geht nichts.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Der Vorstand des
Fördervereins der Gutenbergschule Realschule Eltville e.V.
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Über uns
Förderverein der Gutenbergschule Realschule Eltville e.V.
1994 - heute
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Gründungsmitglieder:
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Wolfgang Weber (Ehrenmitglied)
Margarethe Trappel
Dorle Opitz
Hans-Jürgen Siebers
Margit König
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1994 hob der damalige Schulelternbeiratsvorsitzende Wolfgang Weber aus dem schon bestehenden Elternnothilfeverein heraus den Förderverein der Gutenbergschule Realschule Eltville e.V. aus der Taufe.
Somit ist 1994 der Förderverein aus einer Gruppe engagierter Eltern entstanden. Es haben sich Männer und Frauen zusammengeschlossen, um Werbung für die Gutenbergschule Realschule Eltville im täglichen Leben zu gestalten und im gleichen Zug auch zur Verbesserung der schulischen Grundausstattung beizutragen.
Erste Projekte waren z.B.:
- ein Schrank
- Bilderrahmen
- ein Schwingschleifer
- Mikrophon
- Verstärker
- Lichtsteuerungsanlage
- Scheinwerfer
Die Mitgliederzahl entwickelt sich stetig nach oben. Heute verzeichnet der Förderverein 106 Mitglieder. Mit steigenden Mitgliederzahlen konnten immer größere Anliegen und Wünsche der Schule berücksichtigt und erfüllt werden. Anschaffungen der letzten Jahre:
- Ein Laptop (unter Mitfinanzierung durch eine Spende der Naspa Stiftung)
- Ein E-Piano für den Musikunterricht und Veranstaltungen (unter Mitfinanzierung durch eine Ausschüttung des Lottotronc)
- Digitalkamera für die Foto-AG
- Acrylfarben und Materialien für Gipsplastiken für die Kunst-AG
- Volleybälle
- Badmintonschläger
- Notenmaterial für den Musikunterricht
- Ersatzteile für die Elektro-AG
- Werkzeuge für Werken
- Zuschüsse für die Stimmbildung
- Mannschaftstrikots für die Handball-AG
- Zuschuss zum neuen Konzertflügel (3.000 €)
- Bezuschussung für den externen Musiklehrer für die Gesangsklassen 5 und 6 (1.200 €)
- 4 Chormikrofone (2.000 €)
- Bezuschussung Stimmbildungsunterricht für die Gesangsklassen 7 (1.000 €)
- Chornoten für das Frühjahrskonzert 2007 (510 €)
- Kreativprojekte im Bereich Kunst (700 €)
- Baumaterial für das Weihnachtsmusical (150 €)
- uvm.
Als Antrieb standen und stehen Idealismus und Freude an der gemeinnützigen Arbeit dahinter. Der Förderverein hat viel bewirkt, aktiv bewegt und Anstöße gegeben.
Gerade in der heutigen Zeit der leeren öffentlichen Kassen können das Kultusministerium und der Schulträger nicht mehr alle Wünsche und Erfordernisse der Schule erfüllen.
Der Förderverein unterstützt die Schule bei Anschaffungen von Geräten und Lehrmitteln, die sonst nicht mehr, wie in der Vergangenheit, finanziert werden können. Der Förderverein ist notwendig, da diese Anschaffungen für die Ausbildung unserer Kinder wirklich erforderlich sind.
Unsere Kinder brauchen Unterstützungen.
Zeigen auch Sie Ihrem Kind, dass Sie Interesse an seiner Schule haben! Werden Sie aktiv oder passiv mit dem Förderverein tätig. Wir freuen uns, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Der Vorstand des
Fördervereins der Gutenbergschule Realschule Eltville e.V.
Der Vorstand
Der Vorstand des Fördervereins besteht aus folgenden Personen:
- 1. Vorsitzende: -
- 2. Vorsitzender: Andreas Michel
- Kassiererin: Alexandra Manhal
- Schriftführerin: Jennifer Friberg
- Beisitzerin: Christel Heide
- Beisitzerin: Angelika Berg
- Beisitzerin: Martina Kopp
- Beisitzerin: Monika Goerigk-Schönleber
- Kassenprüfer: Jürgen Werner
- Kassenprüferin: Sandra Nemec
Vertreter der Schule
SEB-Vertreter im Förderverein
- 1. Vorsitzende Schulelternbeirat: Roland Schiradin
- Stellvertreter Schulelternbeirat: Martina Wenckstern
Vereinssatzung
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein hat den Namen "Förderverein der Gutenbergschule Realschule Eltville e.V."
2. Der Verein hat seinen Sitz in 65343 Eltville.
3. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer 5789 eingetragen und vom Finanzamt Rüdesheim als gemeinnützig anerkannt.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung 1977 und zwar die ideelle und materielle Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Gutenberg-Realschule-Eltville im Zusammenwirken von Eltern und Schule. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1.1 Förderung der Erziehung, Bildung und Jugendpflege überwiegend durch Anschaffungen von Lehr- und Lernmitteln, zu denen der Schulträger bzw. das Land Hessen gesetzlich nicht verpflichtet sind.
1.2 Pflege der Beziehung zwischen Elternhaus und Schule sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Schüler.
1.3 Vertretung der Interessen der Schule in der Öffentlichkeit.
1.4 Einsatz für die Weiterentwicklung und den Fortbestand der Gutenberg-Realschule-Eltville.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er ist politisch und religiös neutral.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Über die Verwendung der Geldmittel entscheidet der Vorstand. Hierbei ist der Schulleiter - notfalls ein weiterer Fachlehrer - zur Beratung hinzuzuziehen. Soll auf einer Vorstandssitzung über die Verwendung von Geldern ein Beschluss gefasst werden, so ist der Schulleiter zu laden. Der Geladene ist berechtigt, mit beratender Stimme an der Beschlussfassung mitzuwirken.
4. Es darf keine Person durch Aussagen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
5. Kosten, die dem Schulelternbeirat bei der Erfüllung besonderer Aufgaben entstehen, können auf Antrag aus Mitteln des Vereins bestritten werden.
§3 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jeder werden, der sich verpflichtet, den Zweck des Vereins nach §2 (1) zu unterstützen.
2. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand aufgrund eines unterschriebenen Aufnahmeantrags. Durch die Abgabe des ordnungsgemäß unterschriebenen Aufnahmeantrags erkennt der Antragsteller/die Antragstellerin die Satzung des Vereins an.
3. Ein fester Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Zahlungsverpflichtungen im rechtlichen Sinne erwachsen den Mitgliedern aus ihrer Mitgliedschaft nicht. Die Mitglieder erklären sich jedoch bereit, dem Verein Zuschüsse und Spenden zukommen zu lassen, deren Höhe in ihrem Ermessen steht, die aber nach Möglichkeit € 1,00 monatlich nicht unterschreiten sollen.
4. Die Mitgliedschaft erlischt:
4.1 durch Kündigung seitens des Mitglieds, die spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich an den Vorstand erfolgen muss zum Ablauf des laufenden Geschäftsjahres,
4.2 durch den Tod eines Mitgliedes
4.3 durch Ausschluss eines Mitgliedes aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes. Dieser Beschluss bedarf einer 2/3 Mehrheit. Der Vorstand hat das betreffende Mitglied vorher zu hören. Der Ausschluss wird sofort wirksam.
§4 Beiträge
1. Zur Leistung von Beiträgen und Spenden wird durch den Vorstand aufgerufen. Der Aufruf soll Hinweise erhalten über Zahlungsart und Konten bei den Geldinstituten. Barbeträge sind in verschlossenem Umschlag dem Verein zuzuleiten.
2. Es muss gewährleistet sein, dass der Name des Spenders und die Höhe der Spende der Schulleitung, den Lehrern, sonstigen Schulbediensteten und Schülern/Schülerinnen der Gutenberg-Realschule-Eltville geheim bleiben.
§5 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt und zwar innerhalb von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres.
2. Der Mitgliederversammlung obliegen:
2.1 Wahl und Berufung der Mitglieder des Vorstandes
2.2 Entgegennahme des Geschäftsberichtes und Genehmigung der Jahresrechnung
2.3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
2.4 Änderungen der Satzung mit ¾ Mehrheit der erschienen Mitglieder
2.5 sonstige Angelegenheiten, die vom Vorstand der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden oder deren Erörterung von mindestens ¼ der anwesenden Mitglieder unmittelbar in der Mitgliederversammlung beantragt wird.
3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch persönliche Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung, des Tagungsortes und des Tagungstermins mit der Frist von einer Woche durch den 1. und 2. Vorsitzenden.
4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
5. Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
6. Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Er muss sie einberufen, wenn das Interesse des Vereins es befordert.
7. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
§6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und ggf. drei Beisitzern.
2. Dem Vorstand gehören zudem der Vorsitzende des Schulelternbeirats kraft seines Amtes an sowie zwei weitere Mitglieder des Schulelternbeirats.
3. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart bilden den Vorstand im Sinne des §26 BGB (Geschäftsführung). Dieser Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Abgabe von Willenserklärungen sind je zwei dieser Vorstandmitglieder gemeinsam ermächtigt. Über Geldmittel bis € 150,00 kann der 1. Vorsitzende jedoch alleine verfügen.
4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Bewilligung von Aussagen im Sinne des Vereinszwecks.
4.1 Bei Beträgen bis € 150,00 kann der 1. Vorsitzende alleine entscheiden.
4.2 Bei Beträgen bis zu € 500,00 kann der geschäftsführende Vorstand entscheiden.
4.3 Bei Beträgen über € 500,00 entscheidet der Gesamtvorstand, nachdem zuvor der Schulelternbeirat gehört wurde.
5. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung einzeln für zwei Geschäftsjahre gewählt. Nach Ablauf der Wahlperiode bleibt der Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstands kommissarisch im Amt.
6. Bei Tod oder Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes verteilen die verbleibenden Vorstandsmitglieder die von dem ausgeschiedenen Vorstandmitglied wahrge-nommenen Aufgaben für den Rest der Amtszeit unter sich, oder sie berufen ein Vereinsmitglied für den Rest der Amtszeit in den Vorstand.
7. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder erschienen ist. Seine Beschlüsse fasst der Vorstand mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
8. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse, das Kassenbuch und die Belegsammlung. Er zahlt die Anweisungen des 1. Vorsitzenden. Voraussetzung für Zahlungs-anweisungen ist ggf. die ordnungsgemäße Bestätigung des Eingangs der gelieferten Ware durch die Schulleitung.
§7 Prüfung der Kassenunterlagen
1. Die Prüfung der Kassenunterlagen erfolgt jeweils am Ende eines jeden Geschäftsjahres durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder des Vereins, die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Sie berichten dem Vorstand und der Mitgliederversammlung über das Ergebnis des Kassen- und Belegprüfung. Die zwei Kassenprüfer werden - wie der Vorstand - auf zwei Jahre gewählt.
2. Sämtliche Kassenunterlagen sind für den Zeitraum von mindestens sieben Jahren aufzubewahren.
§8 Verwaltung des Sachvermögens
1. Alle aus den Mitteln des Vereins beschaffenen Gegenstände, sowie die gespendeten Sachmittel stehen im Eigentum des Vereins. Die werden der Schule als Dauerleihgabe zur Nutzung überlassen.
2. Der Vorstand führt eine Inventarliste.
3. Die der Schule als Leihgabe überlassenen Gegenstände sind nach Möglichkeit zu kennzeichnen mit "Dauerleihgabe des Fördervereins der Gutenbergschule Realschule Eltville e.V.".
4. Alle der Schule als Leihgabe überlassenen Gegenstände sind grundsätzlich nur für den nach §2 genannten Zweck bestimmt. Eine Ausleihe an außerhalb der Schule stehende Gruppierungen ist nur mit vorherigem Einverständnis des Vorstandes statthaft.
5. Der Vorstand überprüft mit einem Beauftragten der Schulleitung vor Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung die Vollständigkeit und den Zustand aller der Schule überlassenen Gegenstände und berichtet darüber in der Mitgliederversammlung.
6. Kosten, die durch Wartung und natürlichen Verschleiß an den als Leihgaben überlassenen Gegenständen entstehen, werden in der Regel vom Verein getragen. Ob die Kosten für Reparatur oder Ersatz eins als Leihgabe überlassenen Gegenstandes, der unsachgemäß behandelt oder mutwillig zerstört wurde, aus Mitteln des Vereins bestritten werden, entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
§9 Vereinsauflösung
1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei ¾ der stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen. Wird diese Mehrheit in der Mitgliederversammlung nicht erreicht, kann der Vorstand innerhalb eines Monats nach der 1. Mitgliederversammlung eine zweite einberufen, bei der dann 2/3 der Erschienen, stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.
2. Der Präsident des Landgerichts Wiesbaden bestimmt im Falle der Liquidation zwei Liquidatoren.
3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Rheingau-Taunus-Kreis zur Verwendung für die Gutenberg-Realschule-Eltville in Absprache mit dem Schulelternbeirat.
§10 Anwendung der Regelung des BGB
Soweit die Satzung keine Regelung trifft, finden die Vorschriften über das Vereinsrecht Anwendung.
§11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 31.05.1994 in Kraft.
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Kontaktdaten
Förderverein der Gutenbergschule
Realschule Eltville e.V.
Geschäftsstelle:
Wiesweg 7-9
65343 Eltville am Rhein
2. Vorsitzender:
Andreas Michel
Schwalbacher Straße 94b
65343 Eltville
Telefon: 06123/900090
Internet: www.foerderverein-gutenbergrealschule-eltville.de
E-Mail: kontakt@foerderverein-gutenbergrealschule-eltville.de
Impressum
Inhaltsanbieter
Förderverein der Gutenbergschule
Realschule Eltville e.V.
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Wiesweg 7-9
65343 Eltville am Rhein
2. Vorsitzender:
Andreas Michel
Schwalbacher Straße 94b
65343 Eltville
Telefon: 06123/900090
Internet: www.foerderverein-gutenbergrealschule-eltville.de
E-Mail: kontakt@foerderverein-gutenbergrealschule-eltville.de
Der Förderverein ist eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden als e.V. unter der Nummer 5789 und vom Finanzamt Rüdesheim als gemeinnützig anerkannt.
Geförderte Schule
Gutenberg Realschule Eltville
Internet: gutenberg.eltville.schule.hessen.de
Webmaster
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Webmaster / Dienstleister für folgende Websites:
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- Das Hochzeitspaar
- Diatra Verlag - Fachzeitschrift für Dialyse und Transplantation
- Fachärzte für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren und Sportmedizin in Wiesbaden - Gemeinschaftspraxis Stirn Emmrich
- Förderverein der Gutenbergschule Realschule Eltville e.V.
- Freeze 24 7 Age-Less Skincare - Anti-Age Gesichts-Pflege - Produkte, Parfümerien-Suche
- Hauskrankenpflege Rheingau-Taunus - Medizinische Pflege in häuslicher Umgebung - Rheingau, Schlangenbad und Umgebung
- Ingenieurbüro für Umwelttechnik und Bauwesen Scheuermann u. Martin GmbH - Eltville am Rhein - Ballenstedt/Harz - Mainz
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- Méthode Jeanne Piaubert - Schönheit hat Methode - Kosmetik und Pflege für Gesicht und Körper
- MONO BLOG Industrieböden
- NOBILIS GROUP - The Noble House of Beauty - Vertriebsgesellschaft für internationale Duft- und Pflegemarken - Duft, Parfums, Pflege, Kosmetik, Color, Make Up, Home Fragrances
- PlasmaChem GmbH - Surface- and Nano-Technology
- Rauenthaler Winzerhaus - Weinhaus und Restaurant
- Rauenthaler Winzerverein - Klassische Rheingauer Weine und Sekte aus besten Lagen am Rhein
- Renault Autohaus Klis in Wiesbaden
- René Lezard Parfums - Parfums, Accessoires und Kollektionen for Men and Women. Unternehmen, Produkte, Shopfinder
- Revlon be a Star - Kosmetik für Gesicht, Lippen, Augen, Nagel. Produkte, Marke, Händlersuche
- RheingauXXL - Die junge Seite der Region
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- Top Exclusive - Selektiver Vertrieb exklusiver, hochwertiger Parfums und Düfte - Produkte, Marken, Parfümerien-Suche
- Top Home Fragrances - Duftkompositionen der englischen Marke Designers Guild - Raumduft, Kerzen, Seife, Räucherstäbchen, Duftkissen - Handelspartner-Bereich und Händlersuche
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- Weingut H. J. Wagner und Weinhaus Engel - Rauenthal im Rheingau
- Weingut Hof St. Johannes - Karl Johannes Wagner - Rauenthal im Rheingau
- Weingut Wilhelm Nikolai - Erbach im Rheingau
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